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Beglaubigungen
Ansprechpartner |
Einwohnermeldeamt |
Zuständige Behörde |
Gemeinde Haar |
Anschrift |
Bahnhofstraße 7 |
Telefon |
089 - 4 60 02-244 |
Fax |
089 - 4 60 02-211 |
Öffnungszeiten |
|
Die Gemeinde darf in der Regel Abschriften von Zeugnissen zu Bewerbungszwecken, Urkunden (keine Personenstandsurkunden), sowie Unterschriften beglaubigen.
Private Dokumente zur privaten Verwendung dürfen hingegen nicht durch die Gemeinde beglaubigt werden. Hierzu zählen: Führerscheine, Kfz-Scheine, Sozialversicherungsausweise, ärztliche Bescheinigungen, Verträge und Erbscheine. Ausweisdokumente dürfen nur in bestimmten Fällen beglaubigt werden - sie gelten nicht als Reiseersatzdokumente.
Beglaubigte Kopien von Personenstandsurkunden (Geburts- Ehe- bzw. Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden) können Sie nur in dem Standesamt anfordern, in dem die Urschrift ausgestellt wurde. Für Urkunden, die in der Gemeinde Haar ausgestellt wurden, wenden Sie sich bitte an das Standesamt. In der Regel dürfen wiederbeschaffbare Personenstandsurkunden nicht beglaubigt bzw.bestätigt werden.
Beim Kreisverwaltungsreferat der Stadt München können Sie Personstandsurkunden auch online bestellen.
Wir bitten Sie jeweils vorab zu klären, ob die amtliche Beglaubigungen bzw. Bestätigungen ausreichen oder eine notarielle Beurkundung nötig ist.
Erste Beglaubigung | 5,00 Euro |
Jede weitere Kopie des Originals | 3,00 Euro |
Kopierpauschale für mehrere Seiten | 5,00 Euro |
Originale werden grundsätzlich vom Einwohnermeldeamt kopiert. Sollten mehrere Seiten benötigt werden, fällt eine Kopierpauschale an.