-
Terminvereinbarungen
-
Ämter / Abteilungen
-
Was erledige ich wo?
-
Ausbildung
-
Coronavirus
-
Zweckverband Ernst-Mach-Gymnasium
-
Ortsgeschichte
-
Partnergemeinde
-
Zahlen, Daten, Fakten
-
Stellenportal
Ausweise / Reisepässe
Ab 16 Jahren besteht grundsätzlich eine Ausweispflicht. Ausweisdokumente können nicht mehr verlängert werden, eine Neubeantragung ist notwendig. Dies gilt nicht für Kinderreisepässe: Diese können vor Ablaufdatum bis zum 12. Lebensjahr verlängert werden.
Corona aktuell zum Thema Ausweisdokumente
Ansprechpartner |
Einwohnermeldeamt |
Zuständige Behörde |
Gemeinde Haar |
Anschrift |
Bahnhofstraße 7 |
Telefon |
089 - 4 60 02-244 |
Fax |
089 - 4 60 02-211 |
Öffnungszeiten |
|