Landkreis-Pass
Der Landkreis-Pass bietet Bürgerinnen und Bürger des Landkreises München eine Vielzahl von Vergünstigungen. Inhaber des Landkreis-Passes erhalten Preisnachlässe und Vergünstigungen unterschiedlichster Art, darunter Vergünstigungen bei teilnehmenden kommunalen Einrichtungen und Gewerbetreibenden aus der Privatwirtschaft.
Wer kann den Landkreis-Pass beantragen?
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis München haben und
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem SGB II |
Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII oder |
Leistungen nach §§ 2, 3 Asylbewerberleistungsgesetz beziehen oder |
Personen, die nachweisen können, über ein Einkommen von nicht mehr als 20% über den Einkommensgrenzen der o.g. staatlichen Hilfen zu verfügen. Außerdem darf die Vermögensfreigrenze nicht überschritten sein (Vermögensfreibetrag beträgt pro Lebensjahr 150 Euro) oder |
einen Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten. |
Zudem können Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte des Landkreises München den LandkreisPass beantragen.