Wenn Sie in einer schwierigen Lebenssituation sind, beraten wir Sie gerne.
Bei allen gesetzlich geregelten Hilfeleistungen unterstützen wir Sie bei Kontakten mit anderen Ämtern und Institutionen sowie bei der Antragstellung. Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt München.
Darüber hinaus helfen wir weiter bei Fragen zur Rente,
bei Schwerbehinderung und Seniorenangelegenheiten.
Im Sozialamt können Empfänger von Arbeitslosengeld II und Grundsicherung einen Antrag auf einen Ausweis für die Lebensmittelausgabe beim Haarer Tisch stellen.