Eine Meldung bei der Bundesnetzagentur ist immer dann nötig, wenn Sie die Anlage neu in Betrieb nehmen oder etwas an einer bestehenden Anlage ändern. Dies gilt auch dann, wenn Sie den erzeugten Strom direkt vermarkten wollen. Auch für den Anspruch auf Einspeisevergütung ist die Anmeldung Voraussetzung. Sie müssen die Anlage nur dann nicht melden, wenn Sie den Strom ausschließlich für den eigenen Gebrauch betreiben oder wenn die Anlage nicht aktiv ist.
Die Genehmigung zur Errichtung einer Freiflächenanlage muss vorliegen.
keine
keine
Informationen über das Thema Photovoltaik sowie eine Kontaktvermittlung zu Energieberatern und dem Stromversorger erhalten Sie beim Klimaschutzmanagement der Gemeinde Haar.
Fördermöglichkeiten
Deutsches Energieberater-Netzwerk
Förderung Elektromobilität