Viel Lärm ums Laub 15.11.2010
Wenn im Herbst die Blätter fallen, ist die große Zeit der Laubbläser. Geräuschvoll sorgen Hausbesitzer und Hausmeister in Wohnanlagen damit für saubere Zu- und Gehwege. Was einerseits der Fußgängersicherheit dient, wird andererseits als massive Lärmbelästigung empfunden. Denn nicht selten sind die Geräte am frühen Morgen oder in den Mittagsstunden im Einsatz, außerhalb der gesetzlich festgelegten Zeiten.
Nach der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung -32.BImschV) dürfen Laubbläser , Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider und Laubsammler an Werktagen nur in der Zeit von 9-13 Uhr und von 15-17 Uhr betrieben werden, an Sonn- und Feiertagen gar nicht.
Da nach der Lärmschutzverordnung der Gemeinde Haar die Mittagsruhe bereits um 12 Uhr beginnt, dürfen Laubbläser im Gemeindegebiet Haar nur von 9-12 und von 15-17 betrieben werden. Wer dagegen verstößt kann mit einem erheblichen Bußgeld belangt werden.
(Ute Dechent)



