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Behindertenausweise werden ungültig 22.10.2010
Mit dem Jahreswechsel 2010 / 2011 verlieren die dunkelblauen Behindertenparkausweise ihre Gültigkeit. Damit endet die zehnjährige Umstellungsfrist auf den neuen hellblauen EU-Parkausweis.
Wer nach dem 31.12.2010 damit auf einem ausgewiesenen Behindertenparkplatz steht, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen und kann sogar abgeschleppt werden.
Wer noch keinen EU-Parkausweis besitzt, sollte ihn rechtzeitig bei der für ihn zuständigen Gemeindeverwaltung beantragen. Die Voraussetzungen für die Berechtigung haben sich nicht verändert.
Den EU-einheitlichen Parkausweis erkennen neben den EU-Mitgliedsstaaten noch eine Reihe weiterer Länder aus den ehemaligen Ostblock sowie die Schweiz und die Türkei an. Eingeführt wurde der Parkausweis 2000, um die Mobilität von behinderten Menschen zu verbessern. Die damals anberaumte Übergangsfrist von zehn Jahren läuft jetzt zu Silverster endgültig ab.
Nicht betroffen von der Umstellung sind die orangefarbenen Parkausweise und die Parkausweise mit dem Aufdruck nur „BY“, die auf bundes- bzw. landesinternen Sonderregelungen beruhen.
(Ute Dechent)
Wer nach dem 31.12.2010 damit auf einem ausgewiesenen Behindertenparkplatz steht, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen und kann sogar abgeschleppt werden.
Wer noch keinen EU-Parkausweis besitzt, sollte ihn rechtzeitig bei der für ihn zuständigen Gemeindeverwaltung beantragen. Die Voraussetzungen für die Berechtigung haben sich nicht verändert.
Den EU-einheitlichen Parkausweis erkennen neben den EU-Mitgliedsstaaten noch eine Reihe weiterer Länder aus den ehemaligen Ostblock sowie die Schweiz und die Türkei an. Eingeführt wurde der Parkausweis 2000, um die Mobilität von behinderten Menschen zu verbessern. Die damals anberaumte Übergangsfrist von zehn Jahren läuft jetzt zu Silverster endgültig ab.
Nicht betroffen von der Umstellung sind die orangefarbenen Parkausweise und die Parkausweise mit dem Aufdruck nur „BY“, die auf bundes- bzw. landesinternen Sonderregelungen beruhen.
(Ute Dechent)
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