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Gemeinde Haar gewährt Bedürftigen Sonderzuwendung 17.11.2009 


Die Gemeinde Haar beschenkt bedürftige Menschen zu Weihnachten. Alleinstehende und Alleinerziehende, die momentan Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter beziehen, erhalten eine Sonderzahlung von je 50 Euro. Den gleichen Betrag gibt es zudem für jedes Kind von Hilfeempfängern. Kinderlose Ehepaare und Lebensgemeinschaften erhalten eine Zuwendung in Höhe von 80 Euro. Die Empfänger werden schriftlich benachrichtigt.
Knapp 45.000 Euro nimmt die Gemeinde dafür insgesamt in die Hand. Das entsprechende Budget hatte der Gemeinderat schon im letzten November für den Haushalt 2009 bereitgestellt. „Gerade in der Adventszeit wird Armut schmerzlich spürbar. Wir wollen den Betroffenen ein wenig Entlastung bringen.“, sagt Bürgermeister Helmut Dworzak.
490 Fälle von Hilfeempfängern, das sind 921 Einzelpersonen, gibt es in der Gemeinde Haar. Davon beziehen 823 Personen Hartz IV, darunter 322 Kinder. Die restlichen 98 Personen erhalten alters- oder krankheitsbedingt eine Grundsicherung. Alleinstehende haben bei Hartz IV nur 359 Euro im Monat zum Leben, bei Ehe- und Lebenspartnerschaften sind es pro Kopf 323 Euro. In der Grundsicherung muss eine Einzelperson mit 385 Euro im Monat auskommen,  Ehe- und Lebenspartnerschaften erhalten pro Person 347 Euro.
Die Zahl der Hilfeempfänger ist angesichts der Wirtschaftskrise leicht gestiegen. Das Sozialamt rechnet in den nächsten Monaten mit einer deutlicheren Zunahme. Auch im Haushalt 2010 ist deshalb wieder eine Summe für Sonderzahlungen vorgesehen. Bürgermeister Dworzak: „Die Qualität einer Gesellschaft misst sich an ihrem Umgang mit den Schwächsten. Wer in Haar lebt , soll sich auch in schwierigen Zeiten nicht im Abseits fühlen.“ 
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